Adword Anzeigen und Markenschutz

Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Suchmaschinenwerbung bei Google (Adwords) in diesem Jahr mehrere Grundsatzurteile gefällt, die werbungtreibenden Unternehmen mehr Sicherheit bei der Schaltung von Adwords-Kampagnen geben. Dies ist zu begrüßen, da in der Vergangenheit Instanzgerichte zu diesem Thema stark unterschiedlich entschieden hatten.

Im Grunde geht es bei den Streitigkeiten immer um einen zentralen Punkt: Darf ein Unternehmen den ganzen Markennamen oder wesentliche Teile der Marke eines Konkurrenten als Suchwort (Adword) im Rahmen einer Google-Kampagne einsetzen? In den veröffentlichten Fällen wurde entschieden, dass z.B. eine Fa. “Beta Layout” es einem Wettbewerber nicht untersagen kann, eine Adwords-Kampagne u.a. mit den Suchbegriffen “beta” und “layout” zu fahren. Begründung: Die Verwendung der Worte als Keywords stellt keine Markenverletzung dar, wenn diese nicht im Adwords Anzeigentext selbst vorkommen. Eine Verwechslungsgefahr sei schon dadurch ausgeschlossen, dass die Adwords Anzeige deutlich als solche gekennzeichnet ist und optisch getrennt von den anderen Suchergebnissen dargestellt wird.

In einem ähnlichen Fall wurde die Klage abgewiesen, weil der Markenname einen beschreibenden Charakter hatte.

Wir sind zwar kein Gericht, erlauben uns zu dem Thema jedoch trotzdem eine Empfehlung: Es gibt elegantere Wege, sein Google Ranking zu verbessern als die oben beschriebenen. Sprechen Sie uns doch mal auf unsere SEM/SEO-Konzepte an. Sie brauchen dazu nicht einmal zumgoldenenjungvonwob bei Google eingeben.

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